Bei einer erstmaligen Spielerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
Bei Minderjährigen, die deutsche Staatsbürger sind, sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes
Zusätzlich ist bei Spieler*innen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die NICHT deutsche Staatsbürger sind,
vorzulegen:
- Kopie des Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, -genehmigung, -erlaubnis)
- Nachweis über den Wohnsitz der Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Bestätigung der Meldebehörde)
Zum Vereinswechsel einzureichende Unterlagen:
- Nachweis der Abmeldung (Einlieferungsbeleg der Post)
Spieler*innen, die nicht deutsche Staatsbürger sind, oder zuletzt im Ausland gespielt haben:
- Kopie des Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung, -genehmigung, erlaubnis)
Zusätzlich ist bei Spieler*innen zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die NICHT deutsche Staatsbürger sind,
vorzulegen:
- Nachweis über den Wohnsitz der Eltern in der Bundesrepublik Deutschland (Bestätigung der Meldebehörde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes
Für zusätzliche Spielberechtigung in Herren-/Frauen-Mannschaften einzureichende Unterlagen:
- schriftlichen Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes
Grundsätzlich ist dies nur bei Spielern des älteren Jahrgangs der A-Junioren bzw. B-Juniorinnen möglich. Ausnahmen hierzu regelt die Jugendordnung in den §§ 29 und
30.
Weitere Dokumente sind ab sofort nicht einzureichen